Jährliche Unterweisung
Die jährliche Unterweisung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG), sondern auch der Auffrischung von Wissen, der Sensibilisierung für Gefahren sowie der Förderung eines sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsverhaltens.
Ich biete praxisnahe und zielgerichtete Unterweisungen direkt bei Ihnen im Unternehmen an.
Dies gilt für:
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler)
- Hubarbeitsbühnen
- Teleskopmaschine
- Krane
- Baumaschinen
Inhalte
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 – Unterweisung
- DGUV Vorschrift 1 § 4 – Unterweisung der Versicherten
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 – Unterweisung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 5 – Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1111 – Technische Regeln für Betriebssicherheit: Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1116 – Technische Regeln für Betriebssicherheit
- DGUV Grundsatz 308-001 – Flurförderzeuge
- DGUV Grundsatz 308-008 – Hubarbeitsbühnen
- DGUV Grundsatz 309-003 – Krane
- DGUV Information 308-009 – Teleskopmaschinen
- DGUV Grundsatz 301-005 – Baumaschinen (Erdbaumaschinen)
Voraussetzungen
deutsche Sprache in Wort und Schrift
Modalitäten
Die Schulung erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt auf 15 Teilnehmende.
Konditionen
500,00 € Tagessatz
0,45 € je An- und Abfahrtskilometer
Die benannten Preise verstehen sich als Nettopreise.
