Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, ArbSchG), sondern auch der Auffrischung von Wissen, der Sensibilisierung für Gefahren sowie der Förderung eines sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsverhaltens.

Ich biete praxisnahe und zielgerichtete Unterweisungen direkt bei Ihnen im Unternehmen an.

Dies gilt für:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler)
  • Hubarbeitsbühnen
  • Teleskopmaschine
  • Krane
  • Baumaschinen

Inhalte

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 – Unterweisung
  • DGUV Vorschrift 1 § 4 – Unterweisung der Versicherten
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 – Unterweisung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 5 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1111 – Technische Regeln für Betriebssicherheit: Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1116 – Technische Regeln für Betriebssicherheit
  • DGUV Grundsatz 308-001 – Flurförderzeuge
  • DGUV Grundsatz 308-008 – Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Grundsatz 309-003 – Krane
  • DGUV Information 308-009 – Teleskopmaschinen
  • DGUV Grundsatz 301-005 – Baumaschinen (Erdbaumaschinen)

Voraussetzungen


deutsche Sprache in Wort und Schrift

Modalitäten

Die Schulung erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort.

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt auf 15 Teilnehmende.

Konditionen


500,00 € Tagessatz

0,45 € je An- und Abfahrtskilometer
Die benannten Preise verstehen sich als Nettopreise.

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